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Wissenswertes rund um den studentischen Nebenjob

Das Studentenleben ist nicht immer ein Zuckerschlecken – fehlt dir die finanzielle Unterstützung von Zuhause oder fällt der BAföG-Betrag zu gering bzw. ganz aus, wird es gelegentlich schwierig, um die Runden zu kommen. Deshalb ist es kaum verwunderlich, dass der Großteil der Studierenden nebenbei jobbt. Welche studentischen Nebenjobs es gibt und was du zum Thema wissen solltest, erfährst du in folgendem Beitrag.

Generelle Infos zum studentischen Nebenjob

Grundlegend bieten sich für Studenten verschiedene Arten von Nebenjobs an: So kannst du dich beispielsweise für einen Mini- oder Midi-Job bei einem Arbeitgeber anstellen lassen. Eine andere Möglichkeit ist die selbstständige Tätigkeit, für die in manchen Fällen ein Gewerbeschein erforderlich ist. Werkstudenten wiederum suchen sich einen Arbeitgeber, bei dem sie sich auch nach dem Studium anstellen lassen können oder der zumindest ein Unternehmen in der angestrebten Branche repräsentiert. Dort sammelst du bereits während deiner Nebentätigkeit wertvolle praktische Erfahrungen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Mini- und einem Midi-Job?

Die Wortbestandteile “mini” und “midi” beziehen sich in erster Linie auf das Gehalt: Im Mini-Job darfst du monatlich maximal 450 Euro verdienen, im Midi-Job zwischen 450,01 und 850 Euro pro Monat. Hierbei handelt sich um die sogenannte Gleitzone zwischen geringfügiger und normaler Beschäftigung.

Die Vorschriften für die Abführung von Sozialabgaben unterscheiden sich ebenfalls beim Mini- bzw. Midi-Job. Für den Lohn des Minijobs führt der Arbeitgeber pauschale Beiträge ab. Dazu zählen 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung (5% in Privathaushalten) und 2% Lohnsteuer. Als geringfügig Beschäftigter kannst du, musst aber nicht einen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung beisteuern, allerdings würde dieser die Leistungen der Rentenversicherung verbessern. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht zu zahlen. Für die Pauschalbesteuerung von 2% besteht die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber gesetzliche Rentenbeiträge zahlt, ansonsten gelten individuelle Besteuerungsmerkmale des geringfügig beschäftigten Arbeitnehmers. Die Pauschalbesteuerung zählt nicht bei mehreren Mini-Jobs, wenn dabei die Einnahmen 450 Euro übersteigen.

Midi-Jobs wiederum werden grundsätzlich nach dem individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers behandelt. Hier werden ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge fällig, diese sind jedoch für den Arbeitnehmer niedriger – Grund dafür ist eine Besonderheit der Gleitzone, dank der Sozialversicherungsbeiträge linear an das Arbeitsentgelt angepasst werden. Dadurch soll der Übergang aus der Gleitzone in eine hauptberufliche Beschäftigung sanft gestaltet werden.

Arbeitgeber folgen den Regeln der Vollbeschäftigung. Für Studenten bedeutet das: Es kann finanziell lohnenswerter sein, einen Midi-Job bei nur einem Arbeitgeber anstelle mehrerer Mini-Jobs anzunehmen. Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge bei Midi-Jobs stellt die Deutsche Rentenversicherung einen Gleitzonenrechner zur Verfügung.

Geringfügig Beschäftigte haben übrigens ebenso Rechte wie normale Arbeitnehmer. Diese betreffen die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, den Kündigungsschutz und das Recht auf Urlaub.

Nebenjob mit Gewerbeschein

Als Student kannst du dir auch einen Gewerbeschein holen und damit verschiedene Jobs ausüben, ohne dich von einem Arbeitgeber per Mini- oder Midi-Job anstellen zu lassen. Dadurch machst du dich auch für Auftraggeber attraktiver, denn es entfällt die Abgabe von Steuern und Sozialbeiträgen sowie die damit verbundene Bürokratie.

Darüber hinaus kannst du ebenso ohne Gewerbeanmeldung mit selbstständigen Tätigkeiten Geld verdienen, denn der Gewerbeschein ist nur bei der Ausübung eines Gewerbes, nicht aber für freiberufliche Tätigkeiten erforderlich. Darunter fallen beispielsweise die Übernahme von Online-Aufträgen wie Texten, Programmieren, Verwalten oder Buchführung – Tätigkeiten, die sich für Studenten sehr gut eignen, da du ortsunabhängig und zeitlich flexibel arbeiten kannst.

Unabhängig von einem Job mit oder ohne Gewerbeschein müssen die Auftragnehmer entscheiden, ob sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Diese besagt, dass bei einem Jahresumsatz bis maximal 17.500 Euro jährlich die Umsatzsteuerpflicht entfällt. Das bedeutet: Selbstständige dürfen keine Umsatzsteuer einnehmen, müssen sie aber auch nicht ans Finanzamt abführen. Das erspart wiederum viel Bürokratie, bedeutet jedoch zugleich, dass die in beruflichen Ausgaben enthaltene Umsatzsteuer nicht geltend gemacht werden kann. Bei Online-Tätigkeiten ist das allerdings in der Regel eine verschwindend geringe Summe, etwa die in einer Flatrate enthaltene Umsatzsteuer. Da die meisten Studenten bei Nebenjobs kaum jemals die Verdienstgrenze von 17.500 Euro pro Jahr überschreiten, ist zu dieser Regelung zu raten.

Nebenjob als Werkstudent

Als Werkstudent arbeitest du in einem Unternehmen, das möglichst deiner eigenen Studienfachrichtung entspricht. Die Beschäftigung ist in der Regel mehr als geringfügig, du muss daher zwingend in die Rentenversicherung und ab einem gewissen Einkommen auch in die gesetzliche Krankenversicherung. Die Arbeitszeit ist während der Vorlesungszeit auf 20 Stunden pro Woche begrenzt.

Viele Unternehmen übernehmen ihre Werkstudenten nach absolviertem Studium, wenn dieses fachlich gut zur Firma passt. Du verbindest also gewissermaßen deinen Nebenerwerb mit einem Praktikum.

Für Studierende gibt es viele Verdienstmöglichkeiten

Wie du siehst, stehen dir als Student verschiedene Möglichkeiten zum Geld verdienen zur Verfügung. Doch nicht nur die Art der Beschäftigung, auch ihre rechtliche Ausgestaltung präsentiert sich vielseitig. Entscheide dich für das Modell, das am besten zu deinem Lebensstil passt – schließlich soll das Studium nicht unter zu viel Arbeit leiden.

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